AGB & Kundeninfo
AGB von Fenster-Rollladen-Shop
Geltung
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen Fenster-Rollladen-Shop und ihrem Auftraggeber für alle Leistungen , einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften, etc., sowie für im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige vertragliche Pflichten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn sie in einem Schreiben des Auftraggebers enthalten sind und Fenster-Rollladen-Shop diesen nicht widerspricht. Das Schweigen von Fenster-Rollladen-Shop bedeutet Ablehnung.
Angebote
Sämtliche Angebote für Lieferungen sind freibleibend, sofern durch Fenster-Rollladen-Shop nichts anderes angegeben wird. Angebote für Montage- sowie Zusatzleistungen sind ebenfalls freibleibend und bis zum endgültigen Aufmaß sowie technischer Klarheit unverbindlich und dienen der Orientierung. Fenster-Rollladen-Shop ist jederzeit berechtigt, zusätzlichen Aufwand, welcher bei Angebotserstellung oder Vertragsabschluss nicht absehbar war oder egal aus welchem Grund nicht eingeplant wurde, zu berechnen. Aufrechnungsansprüche sind nur wirksam, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und rechtskräftig anerkannt sind.
Vertragsschluss
Lieferverträge kommen zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers. Verträge über Montage- sowie Zusatzleistungen kommen zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers.
Nach Auftragserteilung gewünschte Änderungen müssen durch Fenster-Rollladen-Shop schriftlich bestätigt werden.
Lieferung-Fristen
Vom Auftragnehmer genannte Lieferfristen beginnen erst mit technischer Klarheit sowie wirksamen Zustandekommen des Vertrages sowie Terminbestätigung durch Fenster-Rollladen-Shop. Sofern kein konkreter Liefertermin schriftlich vereinbart ist, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindliche Richtwerte,ab technischer Klarheit. Sofern der Auftraggeber einen verbindlichen Liefertermin vereinbaren will, muss dieser von Fenster-Rollladen-Shop als Liefertermin schriftlich bestätigt werden. Sofern sich Lieferungen wegen Streiks, höherer Gewalt oder anderen, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ursachen verschieben, verschiebt sich auch die Lieferzeit um diesen Zeitraum. Wochen, in denen Feiertage liegen, können unter Umständen nicht für Auslieferungen genutzt werden. Lieferfristen verschieben sich daher gegebenenfalls um diese Wochen. Während der Wochen vor Weihnachten bis nach Silvester (etwa 10.12. bis 15.01.), finden bei unseren Herstellern regelmäßig Werksferien statt. Daher gelten für diese Zeiten andere Lieferfristen. Diese sind im Einzelnen zu erfragen. Fenster-Rollladen-Shop ist im üblichen und zumutbaren Sinne jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.
Datenlieferung
Sofern nichts anderes vereinbart, liefert der Auftraggeber an Fenster-Rollladen-Shop alle zur Lieferung sowie Montage nötigen Daten (Aufmaße, Länge, Breite usw.). Für die Richtigkeit der Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Sofern Fenster-Rollladen-Shop im Auftrag des Kunden Bestellungen vornimmt, ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, die vorgenommene Bestellung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Fehler innerhalb von 24 Stunden an Fenster Rollladen Shop melden, danach gelten die bestellten Waren als technisch und mengenmäßig richtig. Fenster Rollladen Shop haftet nicht für falsch verstandene Auftragsentgegennahme.
Anlieferung/ Gefahrübergang
Der Auftraggeber hat am Liefertag dafür Sorge zu tragen, dass genügend Abladepersonal am Lieferort bereit steht. Mindestens zwei Personen sind immer nötig, bei größeren Teilen auch mehr. Lieferung erfolgt bis Ladekante LKW.
Die Anfahrt (Rollläden /Rolltore) muss mit LKW bis 12 Tonnen möglich sein. Bei Fenstern muss die Anfahrt mit 40 Tonnen LKW möglich sein.
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sofort nach Anlieferung auf offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen.
Sämtliche Lieferungen sind ab Lager vereinbart. Bei Nennung eines Lieferpreises beinhaltet dieser lediglich die Transportkosten bis Ladekante LKW. Die Lieferung erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers. Es besteht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Transportversicherung.
Haftung, Mängel
Bei mangelhafter Ware kann der Auftragnehmer zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Rücktritt: Eigens angefertigte Produkte können nach Vertragsschluss wegen ihrer Spezifik nicht zurückgegeben werden, da sich die Produkte mit ihren speziellen Maßen nur unter unmäßig großem Verlust weiterveräußern lassen. Erkannte Mängel sind unverzüglich an Fenster-Rollladen-Shop zu melden. Bei abgenommenen Montageleistungen sind nachträgliche Mängel ausgeschlossen.
Bei verpackter Ware sind Transportschäden oder andere Mängel in jedem Fall innerhalb 24 Stunden nach Anlieferung schriftlich und mit Nachweisen (Fotos usw.) zu melden. Soll der Einbau innerhalb dieser 24 Stunden- Frist erfolgen, so hat die Meldung vor dem Einbau zu erfolgen und der Einbau muss so lange verschoben werden, bis Fenster-Rollladen-Shop dafür die Freigabe erteilt.
Mängel und Zahlung
Erkannte Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Teilbeträgen oder Restzahlungen. Spätestens mit Auslieferung entsteht daher die volle Fälligkeit.
Zahlung
Bestellungen sind entsprechend der gewählten Zahlart zu bezahlen. Bei Teilzahlung muss der Restbetrag spätestens am Tage der Anlieferung vom Kunden angewiesen werden. Ohne vollständige Bezahlung ist Fenster-Rollladen-Shop nicht verpflichtet, bestellte Ware auszuliefern. Die Gefahr des Untergangs geht bei Zahlungsverzug mit Eintritt des Zahlungsverzugs auf den Auftraggeber über, unabhängig davon, ob die Ware bereits übergeben wurde. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fenster-Rollladen-Shop. Vollständige Bezahlung bedeutet die Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Sofern der Auftraggeber Zahlungen nicht leistet, kann der keine Vertragserfüllung von Fenster-Rollladen-Shop verlangen.
Vertragsrücktritt vor Lieferung.
Erklärt der Auftraggeber nach Auftragserteilung seinen Willen, vom Vertrag zurückzutreten, so ist er Fenster-Rollladen-Shop zu Schadensersatz verpflichtet. Bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung: 20% vom Gesamtbetrag, sofern Fenster-Rollladen-Shop die Bestellung nicht schon an die Hersteller ausgelöst hat. In allen anderen Fällen 100% vom Gesamtbetrag.
Nichtentgegennahme von Ware
Sollte die richtig gelieferte Ware am Lieferort nicht empfangen werden oder wegen fehlender Zahlung nicht ausgegeben werden können, ist die Ware an den Sitz von Fenster-Rollladen-Shop bzw. an den Hersteller der Ware zurückzuliefern. Die Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Käufers und betragen mindestens 150 EUR. Darüber hinaus kann Fenster Rollladen Shop bei fehlender Zahlung vom Käufer Lagerkosten für jedes nicht abgenommene Fenster oder Bauelement in Höhe von 25 EUR für jede angefangene Woche der Einlagerung verlangen. Ebenso hat der Käufer die Kosten für die zweite Anfahrt vollumfänglich zu tragen.
Rückgabebelehrung für Verbraucher als Käufer
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, eMail), jedoch nicht vor Eingang der Ware, beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware, oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Fenster-Rollladen-Shop
Schänkbreitenweg 2
06193 Petersberg
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Das Rückgaberecht besteht nicht – wenn die Ware nach Kundenspezifikationen (d. h. wenn in der Bestellmaske eine Maßangabe gefordert wird) angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die in diesem eShop angebotenen Fenster und Haustüren werden gemäß den vom Verbraucher angegebenen Spezifikationen gefertigt und sind wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass abzusetzen. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort ist der Sitz von Fenster-Rollladen-Shop in Petersberg.
Garantiebedingungen
Die Qualität unserer verkauften Produkte ist bestechend. Unsere langjährige positive Erfahrung mit unseren Lieferanten gibt uns und Ihnen Sicherheit. Daher gewähren wir auf unsere Produkte folgende Garantie ab Lieferdatum.
- Fenster: bis 10 Jahre
- Rollläden: bis 10 Jahre
- Rolltore: bis 10 Jahre
- Die Garantiezeit auf elektronische Bauteile und Motoren, auch verbaut innerhalb der vorgenannten Produkte beträgt 2 Jahre.
Im Laufe der Garantiezeit verrechnen wir im Garantiefall eine anteilige, zeitabhängige Nutzungspauschale (in Prozent des Kaufpreises des Produktes bzw. des Ersatzteiles) nach folgendem Schlüssel ab Beginn des Jahres:
1. Jahr: 0%
2. Jahr: 0%
3. Jahr: 20%
4. Jahr: 30%
5. Jahr: 40%
6. Jahr: 50%
7. Jahr: 60%
8. Jahr: 70%
9. Jahr: 80%
10. Jahr: 90%
Zum besseren Verständnis: Im 6. Jahr ab Lieferung geht Ihnen ein Rollladen kaputt und der Rollladen muss getauscht werden. Dann schauen wir, was der alte Rollladen einmal gekostet hat – zum Beispiel 200 Euro, dann liefern wir Ihnen einen neuen Rollladen mit gleichen Eigenschaften – sofern noch verfügbar, ansonsten ein möglichst gleiches Modell. Ihre Zuzahlung beträgt in diesem Fall nur 100 Euro.
Die Garantie umfasst alle Fehler, die auf Produktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäßem Einbau, fehlerhafte Bedienung oder auf Verschleiß zurückzuführen sind.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der verlängerten Garantie über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus ist die mindestens alle 2 Jahre durch Fachkräfte durchgeführte und nachgewiesene Wartung der Bauelemente. Bitte heben Sie betreffende Rechnungen daher unbedingt auf.
Im Garantiefall werden wir das Produkt oder das defekte Teil entweder reparieren lassen oder austauschen. Kosten für eventuell nötige Ein- und Ausbaumaßnahmen – auch von Einzelteilen - werden von uns nicht übernommen.
Im Falle eines Garantieanspruches nehmen Sie bitte schnellstmöglich mit uns Kontakt auf. Die Vorgehensweise besprechen wir mit Ihnen und entscheiden je nach Sachlage über die Behebung.
Stand: Mai 2020